Gerichtliche Angelegenheiten

 

NUR WER ALS SCHULDNER HART BLEIBT, KANN ÜBERLEBEN !
 Hat man das erste Mal mit gerichtlichen Dingen zu tun so ist dies Anfangs für viele Menschen eine unangenehme Erfahrung. Man weiß nicht was zu tun ist wie geht es weiter. Auch ist eine gute Portion Hartnäckigkeit von guter Hilfe. Die Erfahrung zeigt nämlich das es selten einfach ist wenn es sich um gerichtliche Angelegenheiten handelt.

Werden wir mit gerichtlichen Mahnschreiben konfrontiert so sollte der Betreffende einiges beachten :

Einspruchsfristen einhalten, sich überzeugen ob in dieser Angelegenheit ein Anwalt nötig ist.
Kann man sich keinen Anwalt leisten so steht einem Verfahrenshilfe zu. Um die Verfahrenshilfe zu erlangen muss ein Formular ausgefüllt werden und beim zuständigen Gericht eingereicht werden.

Jeden Einspruch mit einem Einschreiben an das Gericht oder Behörde schicken. Zu beachten ist auch das wenn man vorher nie etwas mit gerichtlichen Angelegenheiten zu tun hatte einiges lernen wird und muss. Ein wichtiger Punkt sind die Schreiben die offene Zahlungen betreffen. Man muss sich genau informieren ab welcher geforderten Summe ein Rechtsbeistand bindend ist. Kann man sich keinen Anwalt leisten so hat man das Recht auf Verfahrenshilfe. Je mehr Wissen sich man aneignen kann um so besser sind seine Möglichkeiten.  Man sollte sich aber bewusst sein das man nicht auf geben soll, jedoch hat man es sehr schwer das man Erfolg hat. 

Meine Erfahrungen in dieser Hinsicht sind nicht die besten. Es kommt immer auf die Situation an um welche Forderung es sich handelt. Recht haben und Recht bekommen sind zweierlei Maß. Am Anfang steht man da und weiß nicht wie es gehen soll. Wenn man sich aber mit dieser neuen Materie beschäftigt, so ergeben sich immer  wieder neue Gesichtspunkte. 

Auch müssen sie beachten wenn es sich um offene Zahlungen handelt, so sieht man nicht die Gründe warum die Zahlung offen ist. Da die Zahlungsmoral ( so hört man es immer wieder ) nicht die Beste ist, sollten sie berücksichtigen das man schnell als säumiger Zahler gelten kann. Den werden Zahlungsbefehle an sie zugestellt, so können sie ja dagegen Einspruch erheben. Den im Vorfeld weiß niemand ob die Zahlung zu Recht besteht. Auch beachten sie die Kosten die dabei entstehen. Haben sie rechtzeitig Kenntnis von Zahlungen so hilft in manchen Fällen fast immer ein Gespräch mit dem Gläubiger. 

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